Häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten: Vorsicht bei Anschaffung mehrerer Eigentumswohnungen
Bei der Anschaffung mehrerer Eigentumswohnungen sollten Eheleute darauf achten, dass die selbst genutzte Eigentumswohnung auch demjenigen gehört, der Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend machen kann. Ein Ehepaar kaufte zwei Eigentumswohnungen wobei die der Ehefrau gehörende Wohnung vermietet und die Wohnung des Ehemanns selbst genutzt wurde. In dieser Wohnung richtete die Frau ihr Arbeitszimmer ein und machte bei der Steuererklärung entsprechende Werbungskosten geltend.
Das Finanzamt versagte die Anerkennung der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers mit der Begründung, die Wohnung gehöre nicht der steuerpflichtigen Ehefrau, sondern deren Mann. Unerheblich für den Bundesfinanzhof war hierbei, dass die Eheleute beide Wohnungen aus ihrer gemeinsamen Kasse finanziert hatten. Das Ehepaar wurde so behandelt, als ob jeder seine Wohnung komplett selbst bezahlt hätte.
Urteil des BFH; GrS 2/97