Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten: Vorsicht bei Anschaffung mehrerer Eigentumswohnungen

Häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten: Vorsicht bei Anschaffung mehrerer Eigentumswohnungen

Bei der Anschaffung mehrerer Eigentumswohnungen sollten Eheleute darauf achten, dass die selbst genutzte Eigentumswohnung auch demjenigen gehört, der Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend machen kann. Ein Ehepaar kaufte zwei Eigentumswohnungen wobei die der Ehefrau gehörende Wohnung vermietet und die Wohnung des Ehemanns selbst genutzt wurde. In dieser Wohnung richtete die Frau ihr Arbeitszimmer ein und machte bei der Steuererklärung entsprechende Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt versagte die Anerkennung der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers mit der Begründung, die Wohnung gehöre nicht der steuerpflichtigen Ehefrau, sondern deren Mann. Unerheblich für den Bundesfinanzhof war hierbei, dass die Eheleute beide Wohnungen aus ihrer gemeinsamen Kasse finanziert hatten. Das Ehepaar wurde so behandelt, als ob jeder seine Wohnung komplett selbst bezahlt hätte.

Urteil des BFH; GrS 2/97

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€