Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Händler haftet für Falschangaben zum Kilometerstand
Macht ein Autohändler beim Kauf falsche Angaben zum Kilometerstand des Gebrauchtwagens, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das gilt selbst dann, wenn die falschen Angaben auf den Vorbesitzer des Autos zurückgehen. Ein gewerblicher Kfz-Händler darf sich auf die Richtigkeit derartiger Angaben nicht ohne weiteres verlassen, sondern muss die Kilometerleistung selbst überprüfen.
Urteil des LG Coburg vom 11.04.2006
23 O 596/05
Pressemitteilung des LG Coburg