Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Grundstückseigentümer haftet für nicht bezahlte Abfallbeseitigungsgebühren

Grundstückseigentümer haftet für nicht bezahlte Abfallbeseitigungsgebühren

Sieht eine Gemeindesatzung vor, dass auch der Grundstückseigentümer für die Abfallbeseitigungsgebühren haftet, kann der Eigentümer selbst dann zur Kasse gebeten werden, wenn nicht er, sondern der Pächter seines Gewerbegrundstücks die Mülltonnen bestellt hat, der jedoch wegen Insolvenz nicht zur Zahlung der anfallenden Gebühren in der Lage ist.

Urteil des VG Neustadt vom 21.04.2005

4 K 1892/04

Handelsblatt vom 08.06.2005

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€