Urteil
01.07.2008
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Grundbuchgebühren bei Umwandlung einer Gesellschaft
Bei einem Formwechsel einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) in eine Kommanditgesellschaft (KG) unter gleichzeitigem Eintritt einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin bleibt die Identität der Gesellschaft gewahrt. Dies hat zur Folge, dass die Eintragung einer Immobilie in das Grundbuch kostenrechtlich lediglich eine Richtigstellung darstellt und das Gericht keine volle, sondern nur eine Viertelgebühr erheben darf.
Beschluss des OLG Schleswig vom 01.09.2005
9 W 167/05
Pressemitteilung des OLG Schleswig