Urteil
01.07.2008
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Grundbuchgebühren bei Gesellschaftsumwandlung
Wenn sich eine im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragene OHG durch Neueintritt einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft (KG) umwandelt, so ist der im Grundbuch eingetragene Berechtigte als Rechtssubjekt gleichgeblieben.
Daraus folgt, dass das Registergericht lediglich eine Viertelgebühr für die Namensberichtigung (Eintragung der KG als Eigentümerin) erheben kann. Die Geltendmachung einer vollen Gebühr für eine Neueintragung ist nicht gerechtfertigt.
Beschluss des BayObLG vom 06.05.1998
3 Z BR 421/97
Der Betrieb 1998, 1402