Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Grundbuchfähigkeit einer “Vor-KG”

Grundbuchfähigkeit einer “Vor-KG”

Eine Kommanditgesellschaft im Gründungsstadium (nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages) kann wirksam den zum Erwerb eines Grundstücks oder dinglichen Rechts erforderlichen notariellen Vertrag schliessen und einen vormerkungsfähigen Anspruch erwerben. Eine sogenannte ‘Vor-KG’ ist demnach unter Angabe der Firma und des Sitzes der Gesellschaft mit dem Zusatz ‘KG in Gründung’ grundbuchfähig. Das Registergericht darf die Eintragung nicht vom Nachweis des Geschäftsbeginns oder der Notwendigkeit eines vollkaufmännischen Betriebs abhängig machen.

Beschluss des LG Hildesheim vom 23.04.1997
5 C 540/97

GmbHR 1997, 799

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€