Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
GmbH & Co KG: Gläubigerschutz bei Leistung an Kommanditisten
Wird in einer GmbH & Co KG durch eine Zahlung der Kommanditgesellschaft (KG) an einen Kommanditisten derart in die Kapitalausstattung eingegriffen, dass hierdurch das Vermögen der Komplementär-GmbH unter den Nennwert des Stammkapitals absinkt, findet § 30 GmbHG entsprechende Anwendung, wonach das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden darf. Dies gilt zum Schutz von Gläubigern auch dann, wenn der Kommanditist nicht zugleich Gesellschafter der GmbH ist. “br/>Urteil des OLG Celle vom 18.06.2003