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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gleichstellung von Trike mit Pkw

Gleichstellung von Trike mit Pkw

Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Hinterachse (so genannte Trikes) sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht als Krafträder, sondern als Personenkraftwagen zu behandeln.

Urteil des BFH vom 22.06.2004

VII R 53/03

DAR 2004, 725

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