Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Geschäftsführerhaftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Geschäftsführerhaftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Der Geschäftsführer einer GmbH ist wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung auch dann haftungsrechtlich verantwortlich, wenn das Unternehmen zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, er es jedoch pflichtwidrig unterlassen hat, die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Bildung von Rücklagen sicherzustellen. Notfalls müssen Einsparungen auch durch Kürzung der Nettolohnzahlungen vorgenommen werden.

Urteil des BGH vom 25.09.2006

II ZR 108/05

NZG 2006, 904

NJW 2006, 3573

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