Geschäftsführerbestellung nicht bedingungsfeindlich
Der Geschäftsführer einer GmbH kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs durchaus auch unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht mehr seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht.
Hinweis: Eine solche Vereinbarung dürfte – wie im vorliegenden Fall – wohl in erster Linie in familiär geprägten Gesellschaften üblich und praktikabel sein.
Urteil des BGH vom 24.10.2005
II ZR 55/04
BGHR 2006, 170