Urteil
01.07.2008
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Geschäftsführer auch ohne Kapitalbeteiligung nicht sozialversicherungspflichtig
Das Hessische Landessozialgericht weicht von der bisherigen Rechtsprechung ab, wonach nur Geschäftsführer, die auch als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt sind, als selbstständig Tätige einzustufen sind. Davon ist auch ohne Kapitalbeteiligung auszugehen, wenn der GeschäftsführerEinfluss auf die Geschicke des Unternehmens hat und auch strategische Entscheidungen nach seinem Ermessen fällt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er als Einziger im Betrieb über das notwendige Fachwissen verfügt und für wesentliche Geschäftsbereiche allein zuständig ist.
Urteil des Hessischen LSG vom 23.11.2006
L 1 KR 763/03
Pressemitteilung des Hessischen LSG