Urteil
01.07.2008
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Gemischtes Unternehmen
Betreibt der Inhaber eines Handwerksbetriebes neben seiner handwerklichen Tätigkeit im selben Unternehmen noch einen Warenhandel, so ist die Frage seiner Kaufmannseigenschaft nach dem Gesamtbild des Unternehmens zu beurteilen. Entscheidend ist, welcher Tätigkeitsbereich – Handwerk oder Warenhandel – das Gesamtbild des ‘gemischten Unternehmens’ prägt.
Urteil des BGH vom 02.06.1999
VIII ZR 220/98
NJW 1999, 2967