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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gelöschte GmbH bleibt im Prozess parteifähig

Gelöschte GmbH bleibt im Prozess parteifähig

Die Löschung einer GmbH im Handelsregister führt jedenfalls dann nicht zur Beendigung der aktiven Parteifähigkeit der GmbH, wenn noch vermögenswerte Ansprüche geltend gemacht werden. Im Übrigen ist die GmbH prozessführungsbefugt, wenn für sie ein Nachtragsliquidator bestellt worden ist. Hierfür ist laut Oberlandesgericht Koblenz kein Gesellschafterbeschluss, sondern lediglich ein Beschluss des Registergerichts erforderlich.

Urteil des OLG Koblenz vom 09.03.2007
8 U 228/06
OLGR Koblenz 2007, 532

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