Gefährlicher Schulweg
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage einer Schülerin aus Mainz ab, die von der beklagten Stadt für ihren Schulweg die Gewährung von Schülerbeförderungskosten verlangte. Die Schülerin berief sich auf die besondere Gefährlichkeit des Schulwegs sowohl aus verkehrstechnischer als auch aus kriminalpolizeilicher Sicht. Das überqueren stark befahrener Straßen und die Passage des Viertels hinter dem Mainzer Bahnhof mache ihren Schulweg besonders gefährlich. Das Gericht war anderer Ansicht.Die Gewährung von Schülerbeförderungskosten auf Grundlage ein besonders gefährlichen Fußwegs zwischen Wohnung und Schule sei nicht gegeben.Denn das Polizeipräsidium Mainz als sachkundige Stelle habe die besondere Gefährlichkeit des Schulwegs sowohl unter Verkehrsaspekten als auch aus kriminalpolizeilicher Sicht verneint.
Quelle: Pressemitteilung VG Mainz – Aktenzeichen: 7 K 1934/98.MZ