Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: Täuschung über zutreffende Typenbezeichnung

Gebrauchtwagenkauf: Täuschung über zutreffende Typenbezeichnung

Ein Autofahrer beauftragte einen Händler mit der Beschaffung eines gebrauchten „Mercedes A 160“. Nachdem ein Kaufvertrag über das besorgte Fahrzeug geschlossen worden war, stellte sich heraus, dass es sich nicht um einen 160er Mercedes, sondern um einen „A 140“ handelte. Der Käufer verweigerte die Abnahme und Bezahlung des Wagens.

Eine fehlerhafte Typenbezeichnung begründet auch dann ein Rücktrittsrecht des Käufers, wenn die beiden Fahrzeugtypen zwar denselben Hubraum, aber unterschiedliche Leistungen haben und auch in den einschlägigen Gebrauchtwagenlisten mit unterschiedlichen Wiederverkaufswerten geführt werden.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 24.05.2006

6 W 49/06

Pressemitteilung des OLG Oldenburg

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€