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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: Offenbarungspflicht des privaten Autoverkäufers

Gebrauchtwagenkauf: Offenbarungspflicht des privaten Autoverkäufers

Die Reichweite der Offenbarungspflichten eines privaten Autoverkäufers über Vorschäden des veräußerten Fahrzeugs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, wonach der Kaufinteressent fragt.

Offenbart der Verkäufer eines gebrauchten Kfz einen Vorschaden, ist er verpflichtet, den Käufer auch ungefragt vollständig und richtig über alle Umstände der Unfallbeschädigung (z. B. Umfang des Schadens, Art der Reparatur) zu informieren, die für den Kaufentschluss bedeutsam sein könnten. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Käufer Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens verlangen.

Urteil des KG Berlin vom 11.09.2003 12 U 112/02
KGR Berlin 2003, 383

Urteil des KG Berlin vom 11.09.2003

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