Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

GbR in arbeitsgerichtlichen Verfahren parteifähig

GbR in arbeitsgerichtlichen Verfahren parteifähig

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist in Verfahren vor den Arbeitsgerichten aktiv (Klägerin) und passiv (Beklagte) parteifähig.Urteil des BAG vom 01.12.2004

5 AZR 597/03

ZAP EN-Nr. 335/2005

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