Gattungsbegriffe als Domainnamen erlaubt!
Die Richter entschieden am Freitag eine Klage des Lastminute-Discounters L’TUR gegen die Last Minute Network Germany zugunsten des Internets. L’TUR versuchte der Münchner Firma den Einsatz der Domain www.lastminute.com zu untersagen. Die Richter sahen in der Verwendung des Begriffs “Lastminute” keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Domain führe nicht zu einer “unzulässigen Kanalisierung” der Kundenströme im Internet. L’TUR war der Meinung, bei der URL werde ein Gattungsbegriff unzulässig verwendet. Nutzer könnten den Eindruck gewinnen, es würde sich um ein “Portal” handeln, über das die sämtliche Angebote für Lastminute-Reisen abgefragt werden könnten.
LG Hamburg Az: 416 O 91/00SIC