Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Frist für Ablehnung eines Sachverständigen

Frist für Ablehnung eines Sachverständigen

Liegen Gründe für die Ablehnung eines prozessualen Sachverständigen vor, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist, im Normalfall binnen zwei Wochen nach der (zumutbaren) Kenntniserlangung von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 14.11.2000

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