Fortführung des Firmenzusatzes “und Partner”
Eine GmbH, die seit Jahren eine aus dem Nachnamen von Gesellschaftern gebildete Firma mit dem Zusatz “und Partner” geführt hat (“A, B & Partner beratende Ingenieure…GmbH”) ist nach § 11 des im Juli 1994 in Kraft getretenen Partnerschaftsgesetzes gehindert, unter Beibehaltung des Zusatzes ” und Partner” die Firma zwecks Anpassung an einen geänderten Gesellschafterkreis (“B & beratende Ingenieure…”) zu ändern.
Danach hat das Unternehmen nur die Möglichkeit, entweder die derzeit eingetragene Firma einschließlich des Zusatzes “und Partner” fortzuführen oder eine neue Firma mit einem anderen Gesellschafterzusatz zu bilden.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.03.2000
8 W 154/99
ZIP 2000, 1108