Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Flächendeckende Werbung wettbewerbswidrig

Flächendeckende Werbung wettbewerbswidrig

Wirbt ein Telekommunikationsdienstleister bundesweit in Zeitungsanzeigen mit der Angabe „DSL – Jetzt auch bei uns“, ist dies nach Einschätzung des Hanseatischen Oberlandesgerichts irreführend und damit wettbewerbswidrig. Zumindest maßgebliche Teile der durch die Werbung angesprochenen Verbraucher gehen mangels anders lautender Informationen davon aus, dass das beworbene DSL-Angebot für jeden Adressaten der Werbung verfügbar ist. DSL steht jedoch bekanntermaßen in nicht unwesentlichen Teilen Deutschlands noch nicht zur Verfügung.

Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2007
3 U 284/06

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€