Flächendeckende Anwohnerparkzone
Grossräumige Anwohnerparkzonen, die ganze Stadtteile umfassen und auch für Laden- und Gaststättenbesitzer erhebliche Nachteile bringen, sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig. Durch derart weitläufige Anwohnerparkzonen haben nicht nur Parkplatzsuchende, sondern auch Gewerbetreibende, wie Läden, Gaststätten etc. zu leiden. Im Fall des ‘Kunibertsviertels’ in Köln, das die gesamte Innenstadt von 10 Quadratkilometern umfasst, sahen die Berliner Verwaltungsrichter in der Anordnung einer Anwohnerparkzone einen Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Ein mit entsprechenden Parkbeschränkungen belegter Nahbereich setzt nach Auffassung des Gerichts begrifflich voraus, dass er nicht mehr als zwei bis drei Strassenzüge umfasst. Eine flächendeckende überspannung der Parkbeschränkung ist danach nicht vom Gesetz gedeckt.
Urteil des BVerwG vom 28.05.1998
3 C 11.97
NJW 1998, 2840