Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Fiskus muss Gebühren für Kontoauskünfte zahlen
Banken können in der Regel Gebühren erheben, wenn sie dem Finanzamt auf Anfrage Unterlagen wie etwa Konto- oder Depotauszüge von Steuerpflichtigen vorlegen. Eine Gebührenerhebung ist jedoch nicht statthaft, wenn der Aufwand der Bank nur gering ist, weil das Finanzamt die benötigtenUnterlagen zum Beispiel durch Benennung der jeweiligen Konto- oder Depotnummer konkret bezeichnet hat. Urteil des BFH vom 08.08.2006 VII R 29/05 Pressemitteilung des BFH