Finanzierung eines Scheinkaufvertrages über ein Grundstück
Bei einem Kauf über ein Grundstück wurde zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, dass ein überhöhter Kaufpreis (725.000 DM anstatt 530.000 DM) beurkundet werden sollte, um dem Käufer über die Finanzierung des Grundstücks zusätzliche Barmittel zu verschaffen. Der Grundstückserwerb wurde sodann vollständig von einer Bank finanziert. Als der Käufer den Kredit nicht mehr zurückzahlen konnte, wurde die Zwangsversteigerung betrieben, durch die die Bank jedoch nur einen Teil des Geldes erhielt. Den Rest machte sie im Wege der Zwangsvollstreckung gegen ihren Darlehensnehmer geltend. Dieser berief sich darauf, der Grundstückskaufvertrag sei wegen des falsch beurkundeten Kaufpreises nichtig – danach sei auch der Darlehensvertrag hinfällig.
Dem folgte das Oberlandesgericht Koblenz nicht. Zwar handelte es sich bei dem Kaufvertrag um ein nichtiges Scheingeschäft. Diese Nichtigkeit greift jedoch nicht die Wirksamkeit des zwischen Bank und Käufer geschlossenen Kreditvertrages an. Der Kreditnehmer ist daher trotz des nichtigen Grundgeschäfts weiterhin verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen.
Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2000