Urteil
01.07.2008
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Finanzgericht stoppt Hin- und Hervermietung
Ein Arbeitnehmer vermietete seinem Arbeitgeber sein selbst bewohntes Einfamilienhaus, um dadurch höhere Beträge für Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen zu können. Durch einen weiteren Mietvertrag wurde das Haus wieder an den Arbeitnehmer zurückvermietet. Für die Nutzung des Hauses nahm der Arbeitgeber monatlich einen entsprechenden Abzug vom Gehalt vor.
Das Sächsische Finanzgericht sah in der Hin- und Hervermietung eine Umgehung der steuerrechtlichen Vorschriften und versagte der Konstruktion die steuerliche Anerkennung.
Urteil des FG Sachsen vom 02.11.2004
1 K 1330/00
Handelsblatt vom 13.04.2005