Fernabsatzvertrag über Dienstleistung: voreilige Leistungserbringung durch Unternehmer
Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu (§§ 312, 355 BGB). Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor. So erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über eine Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die Leistung selbst veranlasst hat (§ 312 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Wird in einem online abgeschlossenen Vertrag über die Erstellung einer „Kostenanalyse über Krankenversicherungsbeiträge“ kein Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung festgelegt, kann der Verbraucher den Vertrag auch dann wirksam widerrufen, wenn ihm der Unternehmer schon vor Ablauf der Zweiwochenfrist sämtliche Unterlagen einschließlich des Musterschreibens für einen etwaigen Versicherungswechsel zugeschickt hat.
Urteil des AG Hannover vom 22.08.2006
561 C 5828/06
NJW 2007, 781