Urteil
01.07.2008
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Fahrverbot verhängt
Auch wenn entgegen der Verwaltungsverordnung bei der Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit auf einer Autobahn kein sogenannter Geschwindigkeitstrichter eingerichtet worden ist, kann gegen einen Autofahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 46 km/h überschreitet, ein Fahrverbot verhängt werden.
OLG Hamm vom 08.12.1998; Az.: 2 Ss OWi 1385/98