Ersatzanspruch bei Teilnahme an “Schneeball”-Spielsystem
Vor Spielsystemen, die auf dem so genannten Schneeballsystem beruhen, kann nur eindringlich gewarnt werden. Diese Spiele werden üblicherweise durch Kettenbriefe verbreitet. Jeder Mitspieler entrichtet einen Spieleinsatz und wirbt weitere Teilnehmer an. Letztendlich profitieren von solchen Gewinnspielen nur die ersten Mitspieler, während die lawinenartig ansteigende Masse der nachfolgenden ihren Einsatz zwingend verliert.
Das Schneeballsystem („Pyramidensystem“) ist in höchstem Maße anstößig, weil es allein darauf abzielt, zugunsten einiger weniger Mitspieler leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des Einsatzes zu bewegen. Aber auch dann, wenn den Teilnehmern die Sittenwidrigkeit des Geldanlagesystems bewusst war, steht einem Teilnehmer ein Zahlungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Empfänger seiner Zahlung zu. Er braucht sich nicht auf einen Zahlungsanspruch gegenüber dem (meist unbekannten oder nicht greifbaren) „Veranstalter“ des Spielsystems verweisen zu lassen.
Urteil des BGH vom 10.11.2005
III ZR 72/05 u.73/05
Pressemitteilung des BGH