Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ermessensspielraum bei Auftragsvergabe

Ermessensspielraum bei Auftragsvergabe

Eine Eigentumsgemeinschaft hat bei der Vergabe von Arbeiten einen Beurteilungsspielraum und muss nicht unbedingt den kostengünstigsten Anbieter auswählen. Ist danach eine Mehrheitsentscheidung über Sanierungsmaßnahmen vertretbar, muss sie von den überstimmten Wohnungseigentümern auch dann hingenommen werden, wenn günstigere Angebote vorliegen.

Urteil des OLG Hamburg; Az.: 2 Wx 27/98

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