Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Ermessensspielraum bei Auftragsvergabe
Eine Eigentumsgemeinschaft hat bei der Vergabe von Arbeiten einen Beurteilungsspielraum und muss nicht unbedingt den kostengünstigsten Anbieter auswählen. Ist danach eine Mehrheitsentscheidung über Sanierungsmaßnahmen vertretbar, muss sie von den überstimmten Wohnungseigentümern auch dann hingenommen werden, wenn günstigere Angebote vorliegen.
Urteil des OLG Hamburg; Az.: 2 Wx 27/98