Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Einspruch gegen Steuerbescheid
An das Finanzamt
Steuernummer …
Einkommenssteuerbescheid vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit lege ich gegen den vorgenannten Bescheid Einspruch ein. Sie haben ohne nähere Begründung … nicht als Werbungskosten anerkannt. Hierzu erbitte ich eine kurze Stellungnahme/Erläuterung.Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch beantrage ich für den strittigen Nachzahlungsbetrag, sowie für die anteiligen laufenden Vorauszahlungen die Aussetzung der Vollziehung.
Mit freundlichen Grüßen