Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Einmaliger Freibetrag bei Firmenverkauf
Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken können Unternehmer und Freiberufler, die beim Verkauf ihres Betriebes mindestens 55 Jahre alt sind, vom Veräußerungsgewinn einmalig einen persönlichen Freibetrag von 60.000 DM absetzen.
‚Einmalig‘ bedeutet hier ‚einmal im Leben‘. Der Freibetrag kann daher nicht gesondert pro Verkauf eines Betriebes geltend gemacht werden. Jedoch zählen Firmenverkäufe vor dem 01.01.1996 hierbei nicht mit.
Verfügung der OFD Saarbrücken vom 04.06.1997; S 2242-27-St 221