Urteil
01.07.2008
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Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Schadensersatzrenten
Regelmäßige Bezüge sind nicht allein wegen der Wiederkehr der Leistungen der Einkommensteuer zu unterwerfen. Daher ist nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz die Erfassung von Schadensersatzrenten auf die Fälle zu beschränken, in denen Ersatz für weggefallene steuerpflichtige Einkünfte geleistet wird.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 05.07.2007
4 K 1535/05
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz