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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Schadensersatzrenten

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Schadensersatzrenten

Regelmäßige Bezüge sind nicht allein wegen der Wiederkehr der Leistungen der Einkommensteuer zu unterwerfen. Daher ist nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz die Erfassung von Schadensersatzrenten auf die Fälle zu beschränken, in denen Ersatz für weggefallene steuerpflichtige Einkünfte geleistet wird.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 05.07.2007
4 K 1535/05
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz

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