Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ein-Prozent-Regelung auch bei Kombi-Fahrzeugen

Ein-Prozent-Regelung auch bei Kombi-Fahrzeugen

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass die für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen geltende so genannte Ein-Prozent-Regelung auch für Kombi-Fahrzeuge (z. B. Vans und Geländefahrzeuge) gilt. Anders als bei Lkws und Kleinlastern ist bei derartigen Fahrzeugen sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung möglich. Insoweit besteht kein Unterschied zu normalen Pkws.

Urteil des BFH vom 13.02.2003

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