Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Eigentümergemeinschaft kann keine Insolvenz anmelden
Eine Eigentümergemeinschaft ist zwar – vergleichbar mit einer BGB-Gesellschaft – in Teilbereichen als rechtsfähig anzusehen. Sie ist jedoch trotz vorliegender Überschuldung nicht insolvenzfähig.
Beschluss des LG Dresden vom 15.05.2006
5 T 105/06
NJW 2006, 2710