Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Eigentümergemeinschaft kann keine Insolvenz anmelden

Eigentümergemeinschaft kann keine Insolvenz anmelden

Eine Eigentümergemeinschaft ist zwar – vergleichbar mit einer BGB-Gesellschaft – in Teilbereichen als rechtsfähig anzusehen. Sie ist jedoch trotz vorliegender Überschuldung nicht insolvenzfähig.

Beschluss des LG Dresden vom 15.05.2006

5 T 105/06

NJW 2006, 2710

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