E-Mail-Werbung unzulässig
Wieder hatten sich zwei Gerichte mit der Frage der Zulässigkeit von Werbung mittels E-Mail über das Internet zu befassen.
Das Landgericht Berlin judizierte, daß die unerwünschte Zusendung von Werbe-E-Mails an gewerbliche Empfänger in das ‘Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb’ eingreift. Eine Unzulässigkeit des Verbotes der E-Mail-Werbung ergibt sich auch nicht aus der EU-Fernabsatzrichtlinie. Für Streitigkeiten wegen unerlaubter Online-Werbung ist das Gericht zuständig, an dem das Medium bestimmungsgemäß empfangen werden kann.
Das Landgericht Augsburg stellte fest, daß auch die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail an Privatleute wegen Verstoßes gegen § 823 Abs. 1 BGB unzulässig ist.
Urteil des LG Berlin vom 13.10.1998
16 O 320/98
Beschluß des LG Augsburg vom 19.10.1998
2 O 34416/98
CR 1999, 187