Diamanten – unsichere Geldanlage
Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme eines Anlageberaters kaufte ein Mann zur Geldanlage mehrere Diamanten zum Gesamtpreis von nahezu 50.000 DM. Aus der ursprünglich versprochenen Wertsteigerung der Edelsteine wurde jedoch ein teures Verlustgeschäft. Als der Kapitalanleger die Steine verkaufen wollte, stellte sich heraus, daß Juweliere lediglich bereit waren, die wertvollen Steine zum Großhandelspreis zu erwerben. Dieser betrug in etwa die Hälfte des Kaufpreises.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der Preisdifferenz zwischen Kaufpreis und dem tatsächlich erzielbaren Verkehrswert.
Der Käufer der Edelsteine hätte darauf hingewiesen werden müssen, daß ein Privatmarkt wie etwa bei Kraftfahrzeugen im Edelsteingeschäft nicht existiert, und daß ein Verkauf praktisch nur an Juweliere oder Edelsteinhändler möglich ist, die aber lediglich bereit sind, Großhandelseinkaufspreise zu zahlen.
LG Darmstadt vom 13.11.1996; Az.: 9 O 247/96