Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

DAX wettbewerbsrechtlich geschützt

DAX wettbewerbsrechtlich geschützt

Die von der Deutschen Börse unter der Bezeichnung DAX erstellten Börseninformationen sind vor Nachahmung geschützt. Wer daher einen Börsenindex publiziert, der sowohl Auswahl und Gewichtung der börsennotierten Unternehmen vom DAX übernimmt, handelt wettbewerbswidrig.Urteil des LG München I vom 07.10.2004

7 O 6119/04

Handelsblatt vom 16.02.2005

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