Urteil
01.07.2008
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DAX wettbewerbsrechtlich geschützt
Die von der Deutschen Börse unter der Bezeichnung DAX erstellten Börseninformationen sind vor Nachahmung geschützt. Wer daher einen Börsenindex publiziert, der sowohl Auswahl und Gewichtung der börsennotierten Unternehmen vom DAX übernimmt, handelt wettbewerbswidrig.Urteil des LG München I vom 07.10.2004
7 O 6119/04
Handelsblatt vom 16.02.2005