Urteil
01.07.2008
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„Busengrapscher, bzw. Schlüpferstürmer“
Die Spirituosenindustrie kam auf die merkwürdige Idee, sogenannte Flachmänner mit der Bezeichnung ‚Busengrapscher und Schlüpferstürmer‘ zu versehen.
Dem schob der BGH einen Riegel vor: Eine derartige Produktbezeichnung sei diskriminierend und verletze die Menschenwürde der Frauen. Die Bezeichnung sei somit sittenwidrig.
Der BGH hat deshalb der Klage eines Wettbewerbsvereins stattgegeben, der verlangt hatte, der Firma die Werbung mit derartig geschmacklosen Etiketten zu verbieten.
Urteil des BGH vom 18.05.1995
I ZR 91/93
WRP 1995, 688