Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Buchstabenkombination kein zulässiger Firmenname

Buchstabenkombination kein zulässiger Firmenname

Nach § 17 Abs. 1 HGB muss dem Firmennamen einer Gesellschaft – neben einer hinreichenden Unterscheidungskraft – eine Namensfunktion zukommen. Diese Bedingung fehlt bei nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen (hier „AKDV GmbH”), die lediglich aus den Anfangsbuchstaben einzelner Worte bestehen, sofern es sich nicht um Worte der deutschen Sprache und nicht einmal um „Fantasieworte“ handelt.

Beschluss des OLG Celle vom 06.07.2006

9 W 61/06

Pressemitteilung des OLG Celle

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€