Urteil
01.07.2008
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Boykottaufruf gegen Kosmetikhersteller
Ein offener Boykottaufruf unter Auflistung von Kosmetikherstellern nach dem Kriterium, ob die einzelnen Unternehmen auf Tierversuche verzichten oder nicht, fällt nach Auffassung des Oberlandesgerichts München unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Es wies die Klage eines an Tierversuchen festhaltenden Herstellers ab, der dem deutschen Tierschutzbund wegen der Veröffentlichung der Auflistung wettbewerbswidriges Verhalten vorwarf.
Urteil des OLG München
29 W 2470/98
Handelsblatt vom 25.01.1999