Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Betrieb eines Restaurants in Eigentumswohnanlage

Betrieb eines Restaurants in Eigentumswohnanlage

Sind Räume einer Eigentumswohnanlage im Aufteilungsplan als „Gewerbe“ und „Laden“ bezeichnet, ist damit die Nutzung des Teileigentums als Restaurant nicht ausgeschlossen.

Beschluss des KG Berlin vom 17.11.1999
24 W 3094/99

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