Urteil
01.07.2008
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Betreten eines Privatgrundstücks für öffentliche Bauarbeiten
Ein Grundstückseigentümer kann Bediensteten einer Gemeinde nicht das Betreten seines Grundstücks verbieten, wenn dies zur Vorbereitung oder Ausführung öffentlicher Baumaßnahmen erforderlich ist. Hierzu zählen alle Arbeiten (hier im Zusammenhang mit einer geplanten Bachbegradigung), die ausgeführt werden müssen, um Planunterlagen zu erstellen oder die für den Ausbau notwendigen technischen Daten zu ermitteln, wie etwa Probebohrungen, Bodenuntersuchungen oder Vermessungen.
Urteil des VG Koblenz vom 22.03.2007
1 K 1787/06.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz