Beauftragung von zwei Maklern: Gewisse Maklerklärungsfrist bezüglich Alleinvertrag
Ein Makler, der weiss, dass der sich an ihn wendende Kunde bereits mit einem anderen Makler einen Vertrag abgeschlossen hat, muss von sich aus nachfragen, ob es sich hierbei um einen Alleinauftrag handelt. In diesem Fall muss er den Kunden auf die Gefahr hinweisen, dass er sich bei der Beauftragung des zweiten Maklers und dessen erfolgreicher Tätigkeit gegenüber dem zunächst beauftragten Makler schadensersatzpflichtig machen kann und ferner die Gefahr einer Doppelprovisionspflicht besteht.
Unterlässt der zweite Makler diesen Hinweis, macht er sich gegebenenfalls gegenüber seinem Kunden schadenersatzpflichtig. Er muss dem Kunden dann von dessen Verbindlichkeit aus dem zweiten Vertrag freistellen.
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.1997, 18 U 189/96. NJW-RR 1998, 842 / RdW Heft 14/1998, Seite III