Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bareinlage statt Sacheinlage

Bareinlage statt Sacheinlage

Gründungsvertrag vereinbart – in der Lage, seine Stammeinlage durch übertragung eines Grundstücks zu erbringen, weil die hierfür erforderliche Genehmigung eines Dritten nicht beigebracht werden kann, ist er zur Leistung der Stammeinlage in bar verpflichtet.

Beschluss des BGH vom 17.02.1997
II ZR 259/96

NJW-RR 1997, 670

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