Urteil
01.07.2008
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Bafög-Förderung für Ausländer
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht einen Anspruch ausländischer Studenten auf Förderung nur dann vor, wenn der Betroffene entweder als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt ist.
Dementsprechend wies das Verwaltungsgericht Koblenz einen Bafög-Antrag einer aus Bosnien stammenden Studentin zurück, die lediglich über eine ausländerrechtliche Duldung verfügte.
VG Koblenz; Az.: 5 L 2701/97