Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Aufwandsentschädigung für Heimarbeitsplatz zu versteuern

Aufwandsentschädigung für Heimarbeitsplatz zu versteuern

Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutzung von Wohnraum gezahlte Aufwandsentschädigung ist nur steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sind. Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht vor, beispielsweise weil der Arbeitsraum nicht abgetrennt ist, muss der Arbeitnehmer die Aufwandsentschädigung voll versteuern.

Urteil des BFH vom 29.11.2006

VI R 3/04

Betriebs-Berater 2007, 91

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