Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Auch Akademiker haben Aufklärungsbedarf
Bei riskanten Anlagearten wie Warentermingeschäften sind besonders hohe Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Beraters zu stellen. Ein in derartigen Geschäften bewanderter Kunde genießt jedoch insoweit weniger Schutz. Ein geringerer Aufklärungsbedarf kann jedoch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass der Anleger eine akademische Ausbildung genossen hat. Akademiker kennen sich in Anlagegeschäften nicht zwingend besser aus als „Unstudierte“.
Urteil des OLG Hamburg vom 22.08.2005
1 U 78/05
Pressemitteilung des OLG Hamburg