Urteil
01.07.2008
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Arbeitszimmer in fremdem Haus
Eine selbständige Frau baute in einem gemieteten Haus das Dachgeschoss als Arbeitszimmer aus. Das Finanzamt lehnte die geplante Abschreibung für die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren ab.
Der Bundesfinanzhof billigte der Mieterin jedoch die Abschreibung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums zu, da die Steuerpflichtige die Kosten getragen hatte, den Bau tatsächlich nutzte und ihr bei Beendigung der Nutzung ein Entschädigungsanspruch zustand.
Urteil des BFH vom 11.06.1997
XI R 77/96
DATEV-LEXinform Nr. 0144254
RdW 1998, 12