Urteil
01.07.2008
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Arbeitgeberdarlehen muss angemessene Verzinsung aufweisen
Ein vom Arbeitgeber gewährtes Darlehen stellt dann für den Arbeitnehmer keinen geldwerten und damit steuerpflichtigen Vorteil dar, wenn es zu marktüblichen Konditionen verzinst wird. Das Finanzamt ist während der gesamten Laufzeit berechtigt, die Angemessenheit der Zinsen zu überprüfen. Bei einem über 10 Jahre abgeschlossenen Hypothekendarlehen stellte das Finanzgericht einen aktuell angemessenen Zinssatz von 6 Prozent fest. Da das Arbeitgeberdarlehen lediglich einen Zinssatz von 4,99 Prozent festschrieb, musste der begünstigte Arbeitnehmer die Zinsdifferenz versteuern.
Urteil des FG Köln vom 10.03.2005
10 K 999/01
Handelsblatt vom 08.06.2005