Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anzeigenschaltung ohne Angabe des Erscheinungsdatums

Anzeigenschaltung ohne Angabe des Erscheinungsdatums

Zum wesentlichen Inhalt eines Anzeigenvertrages, der nur eine einmalige Anzeige vorsieht, gehört (auch) die Angabe oder zumindest die Bestimmbarkeit des Erscheinungsdatums vom Werbeträger. Fehlt diese Angabe, ist ein wirksamer Anzeigenvertrag nicht zustande gekommen.

Urteil des AG Bad Homburg vom 13.11.1997
2 C 1126/95-12

NJW-RR 1998, 632

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